02 – Über Wärmebildkameras und Datenschutz.

Zur Coronaprävention am Eingang von Gebäuden z. B. Supermärkten die Temperatur von Personen zu messen, ist datenschutzrechtlich zulässig, aber nur mit einer ausdrücklichen Einwilligung. Denn das Problem sind die Gesundheitsdaten, die hierbei anfallen. Es gilt der Grundsatz, dass die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten nur mit Rechtsgrundlage erlaubt ist (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Anders gesagt: Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten ist verboten, es sei denn, sie ist erlaubt. Hört sich erst mal doof an, ist aber eine gute Eselsbrücke. 

Wärmebildaufnahmen nebst Temperaturmessung sind personenbezogene Daten, da auch bei etwaiger Verpixelung die Personen identifizierbar sind. Es liegen sogar Gesundheitsdaten vor. Gesundheitsdaten sind solche personenbezogenen Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer Person beziehen und aus den Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen. Denn es ist zumindest ermittelbar, dass sich die gemessene Temperatur in einem bestimmten Bereich befindet.  Und wie sieht das rechtlich aus ?

Photo by Sigmund on Unsplash

TEILEN Sie den Beitrag!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert