Entscheidung des EuGH (EuGH C311/18 „Schrems II“)vom 16. Juli 2020
Zwar ging es in diesem Verfahren als Vorabentscheidungsverfahren im Kern im die Datenweitergabe von Facebook Irland zu Facebook USA. Diese Entscheidung hat aber generelle und massive Auswirkungen für alle Datentransfers in sogenannte Drittstaaten. Die Entscheidung betrifft aber vor allem auch Leistungen von Cloud-Diensten oder typische Outsourcing-Szenarien. Das EU-US-Privacy Shield kann ab dem Urteilsspruch vom 16. Juli 2020 nicht mehr als Transferinstrument verwendet werden. Datenübermittlungen auf dessen Grundlage sind rechtswidrig.