03 – Über Aspirin, Amazon und Datenschutz.

In zwei Entscheidungen des OLG Naumburg geht es im Kern um die Frage, beim Medikamentenvertrieb über Amazon ein Datenschutzverstoß vorliegt, weil Gesundheitsdaten betroffen sein sollen und keine ausdrückliche Einwilligung hierfür vorliegt. 

Fallen bei der Bestellung von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten bei Plattformen wie Amazon wirklich Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 4 Nr.15 DSGVO an? Die Frage ist höchstrichterlich noch nicht geklärt und umstritten.

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