Zur Coronaprävention am Eingang von Gebäuden z. B. Supermärkten die Temperatur von Personen zu messen, ist datenschutzrechtlich zulässig, aber nur mit einer ausdrücklichen Einwilligung. Denn das Problem sind die Gesundheitsdaten, die hierbei anfallen. Es gilt der Grundsatz, dass die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten nur mit Rechtsgrundlage erlaubt ist (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Anders gesagt: Datenverarbeitung von […]
