13 Cookie-Banner und neues TTDSG

  • Das TTDSG ist seit 01.12.2021 in Kraft.
  • Es enthält strengere Regelungen als die DS-GVO.
  • Es erfasst bzw. schützt nicht nur personenbezogene Daten.
  • Das TTDSG dient der Integrität von Endeinrichtungen (Handys, Tablets, Laptops, PC u.ä).
  • Es betrifft unter anderem jeden Webseiten- oder App-Betreiber, aber auch Smart-Home-Anwendungen („Anbieter eines Telemediendienstes“).

Die aktuell wichtigsten Themen betreffen die Frage des Einwilligungsmanagements

Cookie-Consent-Management

1. Wirksame Einholung der Einwilligung

Die Einwilligung kann mithilfe der bekannten Consent Management Plattformen eingeholt werden („Cookie Banner“). Die Anforderungen an die Einwilligung richten sich nach der DS-GVO, sodass hieran keine höheren, als bereits bekannte, Anforderungen gestellt werden. Die Einwilligung muss dementsprechend aktiv eingeholt werden, zudem muss über die Zwecke der Verarbeitung, die Lebensdauer von Cookies, Benennung der Dienstleister die die Cookies verarbeiten und die Widerspruchsmöglichkeit informiert werden. Vor allen Dingen aber gilt: Keine Cookie-Aktivierung bevor ein Nutzer die Einwilligung erteilt hat.

2. Aktuelle Stellungnahme der Datenschutzkonferenz (DSK)

Die Datenschutzkonferenz (DSK) – der Zusammenschluss der deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz hat vorgestern Ihre neue „Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter:innen von Telemedien ab dem 1. Dezember 2021“ veröffentlicht. https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20211220ohtelemedien.pdf 

 Ausblick: Cookie-Banner freie Webseiten durch PIMS§ 26 TTDSG ermöglicht in Zukunft ein einfacheres Einwilligungsmanagement durch sogenannte „Personal Information Management Services (PIMS)“. Gemeint sind solche Dienste, mit denen Einwilligungen unabhängig vom Besuch einer Webseite, vorab, eingestellt werden können und dann für alle Webseitenbesuche gelten und beim Besuch einer Webseite automatisch berücksichtigt werden. Diese Dienste dürfen jedoch kein wirtschaftliches Interesse verfolgen und müssen offiziell anerkannt sein. Da dies noch einer Rechtsverordnung bedarf und dann ein Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss ist davon auszugehen, dass die PIMS erst in 2022/2023 relevant werden.

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