Wirtschafts-ID und Impressum

Ab dem 1. Dezember 2024 hatte das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat mit mit der Vergabe der neuen Wirtschafts-ID begonnen. Diese ID ist für alle wirtschaftlich Tätigen eine Pflichtangabe im Impressum, sofern sie eine erhalten. Doch was genau bedeutet das für Ihr Unternehmen? In diesem Beitrag fassen wir kurz zusammen, was die Wirtschafts-ID ist und was das für Ihr Impressum bedeutet.

Was ist die Wirtschafts-ID?

Die Wirtschafts-ID ist eine einzigartige Identifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern für alle wirtschaftlich Tätigenvergeben wird. Sie dient dazu, Unternehmen, Selbstständige, juristische Personen und sogar Kleinunternehmer eindeutig zu identifizieren. Besonders wichtig: Die Wirtschafts-ID wird Ihnen automatisch zugeteilt, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. 

Die Wirtschafts-ID setzt sich aus dem Länderkürzel „DE“ und einer neunstelligen Ziffernfolge zusammen und ist inhaltlich identisch mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID). Zusätzlich gibt es ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal, das für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit vergeben wird – beginnend mit der Nummer „00001“.

Fakten zur Wirtschafts-ID:

Vergabe der Wirtschafts-ID: 

Wenn Sie bereits eine USt-ID besessen hatten, wurde Ihre Wirtschafts-ID ab dem 3. Dezember 2024 automatisch zu Ihrer USt-ID.

Bedeutung:

Die Wirtschafts-ID bleibt unabhängig von Änderungen wie Wohnort oder Familienstand und gilt für die gesamte Dauer Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.

Keine Ersatznummer: 

Sie ersetzt keine bestehenden Identifikationsnummern wie die Steuernummer oder USt-ID, sondern wird zusätzlich vergeben.

Wer erhält die Wirtschafts-ID?

Alle wirtschaftlich Tätigen (Unternehmen, Selbstständige, Kleinunternehmer) erhalten eine Wirtschafts-ID. Unternehmen, die bis zum 30. November 2024 bereits eine Umsatzsteuer-ID besitzen, erhalten ihre Wirtschafts-ID automatisch zum 3. Dezember 2024. Kleinunternehmer, die bis dahin noch keine USt-ID erhalten haben, bekommen die Wirtschafts-ID ab dem 1. Dezember 2024, wenn sie ein Benutzerkonto auf der ELSTER-Plattform haben.

Für alle anderen wirtschaftlich Tätigen, die nicht in diese Gruppen fallen, erfolgt die Vergabe ab dem 1. Juli 2025.

Auswirkungen auf das Impressum

Für Unternehmen, die keine Umsatzsteuer-ID besitzen und eine Wirtschafts-ID erhalten, wird diese ab sofort eine Pflichtangabe im Impressum. Laut § 5 Abs. 1 Nr. 6 des DDG müssen Unternehmen, die eine USt-ID oder eine Wirtschafts-ID haben, diese im Impressum angeben. Wenn Ihr Unternehmen eine Umsatzsteuer-ID besitzt, reicht es aus, diese im Impressum anzugeben. Die Angabe der Wirtschafts-ID ist in diesem Fall nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie jedoch keine USt-ID haben, müssen Sie die Wirtschafts-ID im Impressum ergänzen.

Was sollten Sie jetzt tun?

Überprüfen Sie Ihre Unterlagen: Wenn Sie noch keine USt-ID haben und Ihre Wirtschafts-ID erhalten haben, müssen Sie Ihr Impressum zeitnah anpassen. Aktualisieren Sie Ihr Impressum und achten Sie darauf, die Wirtschafts-ID korrekt einzutragen, wenn sie für Ihr Unternehmen zur Pflichtangabe wird.

Fazit 

Insbesondere Unternehmen, die noch keine USt-ID haben, sollten ihr Impressum schnellstmöglich aktualisieren, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

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