Durch ein neues transatlantisches Datenschutzabkommen könnte es zukünftig mehr Rechtssicherheit bei der Datenübermittlung in die USA geben. Hintergrund Der US-amerikanische Datenschutz erfüllt nicht die Anforderungen der EU-Standards nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Aus diesem Grund ist bei der Datenübermittlung in die USA eine weitere Rechtsgrundlage erforderlich. Diese Rechtsgrundlage stellte zuvor die Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ dar, welche […]